Komponente
Ein Produkt kann über eigene Herstellerunterlagen, Anerkennungen oder Prüfberichte verfügen. Diese gelten im dokumentierten Umfang des jeweiligen Herstellers.
Ein Nachweis gilt immer für einen definierten Träger, Geltungsbereich und Aufbau. RaBec trennt deshalb konsequent zwischen Unterlagen zu einzelnen Komponenten und Nachweisen für eine gesamte projektbezogene Konstruktion.
Ein Produkt kann über eigene Herstellerunterlagen, Anerkennungen oder Prüfberichte verfügen. Diese gelten im dokumentierten Umfang des jeweiligen Herstellers.
Die Kombination mehrerer Produkte und Bauteile muss als konkreter Aufbau beurteilt werden. Ein Komponentennachweis geht nicht automatisch auf die gesamte Konstruktion über.
Anschlüsse, angrenzende Bauteile, Durchführungen und Ausführung beeinflussen, welche Unterlagen für das konkrete Projekt massgebend sind.
Vorgaben des Projekts und des betroffenen Bauteils zusammentragen.
Konstruktion, Komponenten, Anschlüsse und Fachschnittstellen abstimmen.
Verfügbare Hersteller- und Projektunterlagen dem tatsächlichen Aufbau zuordnen.
Prüfschritt, Freigabe und verantwortliche Fachstelle projektbezogen festlegen.
Ein technisches Dokument erscheint im Downloadbereich erst, wenn Inhaber, Version, Gültigkeit, Geltungsbereich und Recht zur Veröffentlichung geprüft sind. Wo eine öffentliche Bereitstellung nicht zulässig oder sinnvoll ist, werden projektbezogene Unterlagen im vereinbarten Prozess bereitgestellt.
Prüf- und Dokumentationsumfang werden für Auftrag, Bauteil und Projekt festgelegt. RaBec veröffentlicht keine allgemeine Zertifizierungsaussage, solange Inhaber, Geltungsbereich, Gültigkeit und Bezug zur konkreten RaBec Konstruktion nicht belegt sind.
Nennen Sie uns Bauteil, Einbausituation, Projektphase und zuständige Fachstellen. So lässt sich klären, welche Unterlagen für den nächsten Schritt erforderlich sind.